Die Kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis ein Segnungsgottesdienst. Damit unterscheidet sie sich vom katholischen Verständnis, nach dem die Trauung in der Kirche auch und vor allem ein Rechtsakt ist, bei dem die Ehe geschlossen wird. Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe im Gottesdienst nicht geschlossen, sondern ein verheiratetes Paar kommt in die Kirche, um das bereits gegebene Eheversprechen vor Gott zu wiederholen und zusammen mit der Gemeinde um den Segen Gottes für das weitere Zusammenleben zu bitten.
Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, kann eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Geistlichen gefeiert werden. Eine solche Trauung wird von vielen oft als „ökumenisch" bezeichnet.
Kirchenrechtlich sieht das jedoch anders aus. Der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert und gilt somit auch als evangelische oder katholische Trauung. Dies hängt mit dem unterschiedlichen Trauverständnis der beiden Kirchen zusammen.
Im Normalfall ja. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit dem Pfarramt absprechen. In der Karwoche vor Ostern und an den sogenannten stillen Festtagen sind keine Traugottesdienste möglich.
Das Brautpaar wählt in der Regel den Trauspruch aus, das biblische Wort zum Gottesdienst und zur Predigt. Das Hochzeitspaar kann eigene Vorschläge zur musikalischen Gestaltung mit einbringt. Auch ist es eine Bereicherung, wenn Freunde und Verwandte am Traugottesdienst mitwirken, z.B. bei den Fürbitten.
Für die musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste gibt es viele Möglichkeiten. Der Gottesdienst ist nicht festgelegt auf ausschließlich Orgelmusik und Gemeindegesang. Instrumentalisten und Sänger/innen können den Gottesdienst in seiner Festlichkeit deutlich bereichern.
Was die Auswahl der Gesangsstücke betrifft, sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei der Feier um einen Gottesdienst handelt und somit die Lieder dem Lob Gottes dienen. Deswegen sollte weitestgehend geistliches Liedgut ausgewählt werden, wobei die Spanne von Barock über Gospel bis zu modernem Liedgut reichen kann.
Ja. Sprechen Sie in diesem Fall mit dem Pfarramt.
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings kann die Kirchliche Trauung, falls gewünscht, gerne zum Anlass genommen werden, wieder in die Kirche einzutreten bzw. sich taufen zu lassen.
Normalerweise sollten beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören, davon einer der Evangelischen Kirche. Jedoch kann auch einer Trauung zugestimmt werden, wenn nur ein Partner der Evangelischen Kirche angehört. Vielleicht kann der Anlass der Kirchlichen Trauung ja genutzt werden, wieder in die Kirche einzutreten.
Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach!