Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden! Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine besonderen Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit ihrem Pfarrer hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Im Normalfall nicht. Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er unter anderem auch auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diese Willensäußerung sollte aus Respekt vor dem Verstorbenen respektiert und nicht posthum ignoriert werden. Nur in sehr speziellen Fällen, die sich an einer außergewöhnlichen seelsorglichen Situation festmachen, kann es von dieser Praxis abgewichen werden. Dies entscheidet die Pfarrerin.
Falls Sie als trauernde Angehörige von verstorbenen Ausgetretenen für sich selbst seelsorglichen Beistand wünschen, können Sie sich dennoch selbstverständlich an Ihre zuständige Pfarrerin wenden.
Nein. Eine Bestattung erfolgt innerhalb der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Ja. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund (mehr) für eine kirchliche Bestattung.
Von Seiten der Kirche gibt es da keine prinzipiellen Probleme. Maßgeblich sind jedoch die Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen; sie legen fest, ob auch Bestattungen Auswärtiger zugelassen werden.